Pflegeversicherung Beiträge Leistungen
Mit der Pflegeversicherung werden die Kosten einer möglichen Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Derzeit leben in Deutschland rund 2 Millionen pflegebedürftige Menschen, für die die Pflegeversicherung finanziell aufkommen muß. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um eine häusliche oder stationäre Pflege handelt.Es gibt jedoch genaue Richtlinien, ab wann Pflegegeld beantragt werden kann. Wenn eine Person mindestens zwei Tätigkeiten der Grundbedürftigkeit ( wie beispielsweise die tägliche Körperwäsche ) nicht mehr selbstständig ausführen kann, gilt diese Person als Pflegebedürftig bzw. kann diese Person Pflegegeld beantragen.
Die Höhe des erhaltenen Pflegegeldes richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Wer beispielsweise von einer nahestehenden Person gepflegt wird, erhält deutlich weniger Geld, als wenn ein professioneller Pflegedienst ins Haus kommen muß. Des weiteren richtet sich die Höhe der Zahlung auch an den Grad der Bedürftigkeit.
Pflegeversicherungen unterscheiden hierbei die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen.
Stufe 1: Die pflegebedürftige Person ist lediglich einmal am Tag auf Hilfe angewiesen.
(Beispiel: Die Person muß jeden Tag zum Arzt gefahren werden, wozu er alleine nicht mehr im Stande wäre)
Stufe 2: Die pflegebedürftige Person ist bis zu drei Mal täglich auf Hilfe angewiesen
(Beispiel: Zweimal täglich bei der Körperpflege und einmal täglich bei der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
Stufe 3: Die pflegebedürftige Person benötigt rund um die Uhr, die Hilfe eines Pflegers.
Je höher die Stufe der Bedürftigkeit ist, desto höher fallen auch die monatlichen Zahlungen der Pflegeversicherung aus.
Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (und auch dessen Familienangehörige) sind automatisch durch die Pflegeversicherung abgesichert. Hierfür wird ein Beitrag von 1,7% des monatlichen Einkommens fällig, solange das Gehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro / Brutto monatlich übersteigt. Wie auch bei der GVK, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beitragskosten.
Ein anderer Fall liegt bei den Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung vor. Da diese nicht automatisch auch pflegeversichert sind, muß in diesem Fall eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen einer gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht.
Dafür gibt es allerdings Unterschiede bei den Beitragszahlungen. Ein einheitlicher Prozentsatz (wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung) gibt es bei der privaten Pflegeversicherung nicht. Statt dessen werden die Beiträge nach dem Alter (und damit nach der Größe der Gefahr einer Pflegebedürftigkeit) bestimmt.