Beamten Krankenversicherung Polizisten

Beamte: Beamte können zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse wählen. Das Jahreseinkommen spielt hierbei keine Rolle.
Besonderes Beitragsregelungen für Beamte gibt es nicht. Dafür erhält ein Beamter jedoch eine höhere Beihilfe.

Studenten: Studenten haben die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse. Nach dem Beginn des Studiums können sich die Studenten ein volles Quartal Zeit lassen, um sich in Ruhe für die richtige Krankenkasse zu entscheiden. Gerade in dem Bereich der Studenten - Krankenversicherungen sind die Angebote äußerst vielfältig. Viele private Krankenversicherungen bieten mittlerweile günstige Studenten - Tarife an. Die Leistungen sind dabei meistens kaum schlechter, als bei den normalen Angeboten der privaten Krankenversicherungen.

Behinderte: Für behinderte Menschen ist es auf dem Gebiet der Krankenversicherungen äußerst Schwierig. Auf Grund der erwartenden hohen Kosten, ist eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung meist unbezahlbar. Daher bleibt einem geistig oder körperlich behindertem Menschen nur die Möglichkeit, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verweigern.

Rentner: Für die Renter wurde die "Krankenversicherung der Renter" gegründet. Bei Beginn der Rente werden dort alle pflichtversicherten Renter aufgenommen. Die Beitragszahlungen werden automatisch von der Rente abgezogen. Wenn ein Rentenempfänger eine private Krankenversicherung vorzieht, kann er den Austritt aus der "Krankenversicherung der Rentner" beantragen. Für die Kosten der privaten Krankenversicherung, erhält der Rentner einen Zuschuß von seinem Rentenversicherungsträger.