Gesetzliche Rentenversicherung Vergleichen
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den monatlichen Sozialabgaben, die jeder Arbeitnehmer bezahlen muß. Das eingenommene Geld verwendet der Staat dafür, die derzeitigen Rentner zu versorgen. Als Gegenleistung erhält der Zahlende das Recht darauf, selber einmal eine Rente in Anspruch nehmen zu können. Der Anspruch beginnt in den meisten Fällen mit dem Beginn der Altersrente. Die reguläre Altersrente tritt ab 2009 mit dem erreichen des 68. Lebensjahres ein. Sollte ein Arbeitnehmer früher seine Rente beantragen, wird die Rentenleistung geringer ausfallen. Bei einem Arbeitsverhältnis das über das 68. Lebensjahr hinausgeht, wird die Rente dementsprechend höher ausfallen.Immer häufiger wird das Altersteilzeitgesetz genutzt. Die Altersteilzeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer, frühzeitig in Rente zu gehen. In den meisten Fällen läuft dies im Blockmodell ab. Dabei hält der Arbeitnehmer seine gewöhnliche Arbeitszeit zunächst ein, um diese dann in der zweiten Arbeitsphase einzustellen. Allerdings kommt es auch bei diesem Verfahren meistens zu Rentenabschlägen.
Bei Berufsunfähigkeit aus psychischen oder physischen Gründen, tritt die Erwerbsminderungsrente ein. Auch hier richtet sich die Höhe nach den bisher bezahlten Beiträgen. Die drohenden Abschläge dürfen 10,8 % allerdings nicht überschreiten.
Die dritte Variante der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die sogenannte Hinterbliebenenrente dar. Diese richtet sich an den Hinterbliebenen des Versicherten, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So muß die Witwe / der Witwer mindestens 45 Jahre alt sein oder eine Erberbsunfähigkeit nachweisen können. Sollte die hinterbliebene Person ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Auch die Halbwaisen bzw. Vollwaisen Kinder werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung bedacht. So erhalten die hinterbliebenen Kinder ein Fünftel der angerechneten Rente. Sollte lediglich ein Elternteil verstorben sein, wird ein Zehntel der Rente ausbezahlt. Die Rente für die Waisenkinder wird maximal bis zu dem 27. Geburtstag gezahlt. Sobald ein Waise (über 18 Jahre) ein gewisses Einkommen erzielt, verfällt das Recht auf die Waisenrente. Selbiges tritt auch ein, wenn der Waisenrentennehmer sich nicht mehr durch schulische Aktivitäten weiterbildet bzw. keine Berufsausbildung absolviert.
Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung sieht eher düster aus. Auf Grund der sinkenden Geburtenrate und der hohen Arbeitslosigkeit, können langfristig gesehen immer weniger Menschen für die Rente aufkommen. Dadurch droht auf lange Sicht ein Ausfall der gesetzlichen Rentenversicherung.