Betriebliche Altersversorgung Vergleich

Die betriebliche Altersversorgung gehört zu den attraktivsten Zusatzleistungen im Rentensystem. Jeder Arbeitgeber kann damit seinen Angestellten eine Unterstützung im Alter zusichern. Diese Leistung ist allerdings freiwillig und kann daher nicht rechtlich eingefordert werden. In den meisten Fällen bieten Großunternehmen eine betriebliche Altersversorgung an. Bei kleineren Betrieben ist dies eher ungewöhnlich.
Ein allgemeines Recht auf eine betriebliche Altersversorgung haben lediglich die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Personen dieser Berufsgruppen erhalten automatisch eine Zusatzversicherung durch die Versorgungsanstalt.
Die Durchführung von diesem Rentensystem läuft (je nach Betrieb) unterschiedlich ab. Oft wird es über eine Entgeltumwandlung finanziert. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf ein Teil seines Gehalts, um im Gegenzug die Altersversorgung von seinem Arbeitgeber zu erhalten. Eher selten kommt es vor, das der Arbeitgeber die Altersversorgung alleine finanziert.
ähnlich wie die Riester- und die Rürup Rente, wird auch eine betriebliche Altersversorgung mit Zulagen staatlich unterstützt.
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesichert hat, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. Dies trifft auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber wechselt. Selbst im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, ist die versicherte Person abgesichert. In diesem Fall würde der Pensions - Sicherungs - Verein die Rentenzahlung fortführen.
Sollte der Arbeitnehmer sehr früh aus dem Unternehmen ausscheiden bzw. sollte sich erst ein sehr geringes Kapital in der Altersvorsorge befinden, ist auch eine einmalige Abfindung möglich. Dies tritt ein, wenn die Versorgungsleistung 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Die einmalige Abfindungszahlung kann in diesem Falle sowohl von dem Arbeitnehmer, als auch von dem Arbeitgeber verbindlich eingefordert werden. Sollten beide Seiten damit einverstanden sein, kann eine Abfindungszahlung auch bei bis zu zwei Prozent (Versorgungsleistung der monatlichen Bezugsgröße) erfolgen.
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Angestellten eine betriebliche Altersversorgung anbieten möchte, sollte er dabei die Vor- und Nachteile gut erwägen. Ein großer Vorteil ist sicherlich die verstärkte Bindung zu den Arbeitnehmern. So wird ein Arbeitnehmer, der bei seinem Betrieb eine Altersvorsorge erhält, sein Arbeitsverhältnis nicht leichtfertig aufgeben. Des weiteren spart der Arbeitnehmer bei einer Entgeltumwandlung (auf Grund des geringeren Gehalts) auch an den Sozialabgaben.
Die verbindliche Haftung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers, könnte den einen oder anderen Betrieb allerdings Schwierigkeiten bereiten.